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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4580
BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91 (https://dejure.org/1991,4580)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91 (https://dejure.org/1991,4580)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1991 - BReg. 3 Z 69/91 (https://dejure.org/1991,4580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1; GmbHG § 19 Abs. 4 Satz 1
    Unterlassene Beteiligung der GmbH am registerrechtlichen Verfahren über Einzahlung der Stammeinlagen - Hinweispflicht des Gerichts bei erstmaliger Beteiligung der Gesellschaft in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 36
  • BB 1991, 2106
  • DB 1991, 1509
  • Rpfleger 1991, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 103/86

    Beteiligung einer Einmann-GmbH im Verfahren über die Feststellung ihrer Auflösung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91
    Am Verfahren hätte nämlich die Gesellschaft schon beim Amtsgericht formell beteiligt werden müssen, weil es um ihre Löschung ging und deshalb ihre Rechte betroffen waren (§ 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 270; Hachenburg/Ulmer, GmbHG , 8. Aufl., § 19 Rdn. 135).

    Beim Landgericht konnte der Fehler nicht allein dadurch behoben werden, dass die Gesellschaft durch Einlegung der Beschwerde - erstmals - rechtliches Gehör hatte; denn die fehlende Beteiligung am Verfahren erster Instanz wurde damit noch nicht ungeschehen gemacht (BayObLGZ 1986, 270, 272).

  • OLG Zweibrücken, 02.05.2000 - 3 W 70/00

    Wirksamkeit einer durch den Rechtspfleger erfolgten Aufforderung; Rechtsfolgen

    Es kann dahinstehen, ob die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Aufforderung nach § 144 b FGG als materiell Betroffene am Verfahren zu beteiligen gewesen wäre ( vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26. April 1999 - 3 W 93/99 - ; BayObLG GmbHR 1992, 110, 111; Scholz/Schneider, GmbHG 8. Aufl. § 19 Rdnr. 97).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 28.05.1991 - 5 T 70/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8239
LG Bonn, 28.05.1991 - 5 T 70/91 (https://dejure.org/1991,8239)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.05.1991 - 5 T 70/91 (https://dejure.org/1991,8239)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - 5 T 70/91 (https://dejure.org/1991,8239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines von mittelständischen Unternehmen gegründeten Vereins zur Wahrnehmung der betrieblichen Altersvorsorge als ideeller oder wirtschaftlicher Verein

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 423
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 4 K 18.1400

    Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlichem Verein

    Hierbei handelt es sich um eine Nebenfolge, die bei der Gründung einer Gruppenunterstützungskasse typischerweise eintritt (LG Bonn, B.v. 28.5.1991 - 5 T 70/91 - juris = Rpfleger 1991, 423, 424; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Juni 2009 vielmehr - als nicht tragende Erwägung - zu verstehen gegeben, dass die Eintragung nicht an §§ 21, 22 BGB gescheitert wäre (so auch LG Bonn, Rpfleger 1991, S. 423 f.; LG Münster, Rpfleger 2008, S. 426 f.; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 2124; a. a. A. LG Bielefeld, Rpfleger 2001, S. 138 ).
  • OLG München, 28.05.2013 - 31 Wx 136/13

    Vereinsregister: Eintragungsfähigkeit einer Gruppenunterstützungskasse

    Demzufolge werden auch überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse in Literatur und Rechtsprechung überwiegend als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 669/670; LG Münster Rpfleger 2008, 426; LG Bonn Rpfleger 1991, 423; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010 Rn. 50; Staudinger/Weick BGB 2005 § 21 Rn. 16 v; Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Aufl. 2010 Rn. 2124).

    Hierbei handelt es sich um eine Nebenfolge, die bei der Gründung einer Gruppenunterstützungskasse typischerweise eintritt (LG Bonn Rpfleger 1991, 423, 424; a. A. LG Bielefeld NJW-RR 2001, 1259= Rpfleger 2001, 138).

  • OLG Celle, 26.08.1991 - 20 W 12/91

    Vereinsrecht; Fremdenverkehrsverein als wirtschaftlicher Verein

    Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Verein und Idealverein vgl. ferner : LG Bonn (Beschluß - 5 T 70/91 - v. 28.5.1991, in Rpfleger 1991, 423) - gemeinsame Gruppenunterstützungskasse für mittelständische Unternehmen; LG Bremen (Beschluß - 2 T 363/91 - v. 22.8.1991, in Rpfleger 1992, 67) - Verein zur Minimierung von Umweltschäden durch Kraftfahrzeuge.
  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 852/06

    Anforderung an die Eintragung eines Vereins; Beurteilung der Frage eines nicht

    Somit tritt der Zweck des Ersparnisses der Gründung einer unternehmens- bzw. betriebsbezogenen Unterstützungskasse hinter den Leistungszweck zurück, so auch LG Bonn, Rpfleger 1991, 423.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 30.04.1991 - 4 HT 1/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5992
LG Koblenz, 30.04.1991 - 4 HT 1/91 (https://dejure.org/1991,5992)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.1991 - 4 HT 1/91 (https://dejure.org/1991,5992)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 HT 1/91 (https://dejure.org/1991,5992)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 103
  • DNotZ 1992, 387
  • BB 1991, 1655
  • Rpfleger 1991, 423
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